Leistungen Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Übersicht der Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit umfangreicher Leistungsbeschreibung.

Wer kommt für die Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Arbeitskraft eines Erwerbstätigen bei Berufsunfähigkeit ab. Da etwa jeder Fünfte seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben muss, sollte man sich mit den Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Im Allgemeinen tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung erst ab einer Berufsunfähigkeit von 50% ein und zahlt dann die vertraglich vereinbarte Rente. Den prozentualen Anteil einer Arbeitsunfähigkeit wird meistens durch einen Amtsarzt bestimmt.

Wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem für Personen, bei denen der Wegfall der Arbeitskraft und somit des Einkommens, zu einer großen finanziellen Belastung wird. Insbesondere dann, wenn die Familie ernährt, oder durch das Einkommen die monatlichen Abtragungslasten bei einer Finanzierung des Wohneigentums gewährleistet werden muss.

Wird beispielsweise ein 35 jähriger mit einem Jahresnettoeinkommen von 20.000 € berufsunfähig, hat er bis zum 67. Lebensjahr finanzielle Einbußen von 640.000 € durch den Ausfall der Arbeitskraft. Oft wird die Absicherung der eigenen Arbeitskraft stark unterschätzt. Daher resultiert auch der immer noch hohe Anteil von Personen, die bei einer plötzlichen Berufsunfähigkeit Sozialleistungen beantragen müssen..

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Seit dem Jahre 2001 ist die private Absicherung der Berufsunfähigkeit besonders wichtig geworden. Hier wurde die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung durch die verminderte Erwerbsfähigkeit ersetzt, um die Belastung seitens des Staates zu reduzieren. Für Personen, welche nach dem 02. Januar 1961 geboren wurden, bedeutet dies besondere Einschränkungen bei der Leistung der Berufsunfähigkeit sowie der Wegfall des Berufsschutz (siehe nächster Absatz).

Arbeitnehmer, welche vor dem 02.Januar 1961 geboren wurden, behalten weiterhin Ihren Berufsschutz. Hier wird also bei einer Berufsunfähigkeit nur geprüft wird, ob die erwerbstätige Personen in dem von ihr erlernten Beruf weiterarbeiten kann. Trifft dies nicht zu, kann eine Berufsunfähigkeitsrente erlangt werden. Personen bzw. Arbeitnehmer, welche später geboren worden sind, besteht kein Berufsschutz. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit wird geprüft, ob der Arbeitnehmer generell noch arbeiten kann, egal was dieser vorher gelernt hat. Dies bedeutet, dass z.B. der gelernte Schlosser einer Arbeit als Verkäufer nachgehen müßte. 

Bei einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung wird, wie bereits schon erwähnt, eine Rente ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent gezahlt. Je nachdem, welcher Vertrag mit welcher Leistungsbeschreibung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, kann das Höchstalter, bis zu dem die Rente gezahlt wird, zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr variieren. Fragen Sie uns und wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber.

Besonderheiten und Informationen:

Verzicht auf Abstrakte Verweisung: Diese Formulierung sollte in einem Vertrag enthalten sein. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherte nicht in einem anderen, als in dem von ihm erlernten Beruf, im Falle einer Berufsunfähigkeit, verwiesen werden darf.

Beitragshöhe: Die Versicherungsprämie zur Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sich zusammen aus:

  • dem Eintrittsalter sowie der Laufzeit
  • der Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente
  • die Leistungsdauer der Rente
  • die Beitragszahlungsdauer
  • die Berufsgruppe (z.B. kaufmännisch oder handwerklich)
  • der Gesundheitsstatus (z.B. je nach Vorerkrankung kann die Krankheit ausgeschlossen werden, oder die Prämie wird erhöht)
  • der Karenzzeit (z.B. wenn die ersten 6 Monatsbeiträge bezahlt werden, in diesen ersten 6 Monaten jedoch kein Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall entstehen => günstigere Beiträge)

 

Verzicht auf § 41 VVG: Auch dieser Verzicht der Versicherungsklausel ist bedeutend, da § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dem Versicherer erlaubt, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, welches dem Versicherten nicht bekannt war. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungsbedingungen dieses Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund ausschließen.

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