Riester Rente
Riester Rente (Leibrente) - Leistungen und Informationen
Wertvolle Informationen zu den Leistungen der Rürup Rente (Leibrente) mit Leistungsbeschreibung und hilfreichen Tipps.
Wer für die Riester Rente in Frage kommt?
Für die staatlich geförderte Riester Rente kommt nahezu jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Ehepartner in Frage, desweiteren auch ALG II Empfänger sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Gerade für einkommensschwache Familien mit Kindern ist der Abschluß einer Riester Rente besonders lohnenswert. Hier wird vom Staat für jedes kindergeldberechtigtes Kind eine jährliche einmalige Prämie gezahlt.
Leistungen der Riester Rente:
Die Riesterrente verdankt seinem Namen dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester. Im Zuge der Reformierung der Altersvorsorge wurde diese im Jahr 2002 von der Regierung neu verabschiedet. Für jedes kindergeldberechtigtes Kind zahlt der Staat seit 2008 184 € im Jahr, für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer 154 €.
Um die volle Förderung zur Riester Rente zu bekommen, müssen 4 Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres als Grundbetrag zur Riester Rente gespart werden. Der Höchstbetrag ist begrenzt auf 2.100 € im Jahr. Werden statt 4 Prozent nur 3 Prozent gespart, reduziert sich demnach anteilsmäßig die staatliche Förderung.
Der Mindestbeitrag, auch Sockelbeitrag genannt, zur Riester Rente beträgt 60 € im Jahr um. Wird dieser Betrag unterschritten, entfallen auch die Zulagen.
Die Riester Rente kann bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 2.100 € bei der Lohnsteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hier reduzieren sich jedoch dementsprechend die staatlichen Zulagen.
Besonderheiten der Riester Rente:
Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Überblick über die verschiedenen Vorteile und Eigenschaften der Riester Rente, die bei der geeigeneten Wahl zur Altersvorsorge weiterhelfen können:
- Die Riester Rente wird beim ALG II nicht dem Vermögen angerechnet und ist zudem pfändungssicher.
- Wird Kapital zum Erwerb von Wohneigentum benötigt, kann ein Betrag zwischen 10.000 und 50.000 Euro dem vorhandenen Vermögen entnommen werden. Dieses zinsfreie Darlehen muß spätestens zwei Jahre nach der Entnahme in gleich hohen Raten bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden.
- Gegen eine von der jeweiligen Versicherung festgesetzten Gebühr kann auch der Anbieter der Riester Rente gewechselt werden.
- Eine Auszahlung der angesparten Riesterrente erfolgt frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. Hier besteht die Möglichkeit, bis zu 30% der Versicherungssumme als Einmalzahlung zu bekommen. Der Rest wird als lebenslange Rente (Leibrente) ratierlich ausgezahlt.





