Rürup Rente

Rürup Rente - Informationen und Leistungen

Umfassende Informationen zu den Leistungen der Rürup Rente mit Leistungsbeschreibung und wertvollen Tipps.

Für wen die Rürup Rente in Frage kommt:

Die Rürup Rente ist als Altersvorsorge für jede berufstätige Person interessant, da das Vermögen bis zum Renteneintritt insolvents- und pfändungssicher ist. Zudem wird das angesparte Vermögen im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht dem Vermögen angerechnet.

Selbstständige mit einer hohen steuerlichen Belastung können besonders von der Möglichkeit der hohen Sonderausgaben bei der Steuererklärung profitieren. Desweiteren ist die Rüruprente derzeit die einzige Art der Altersvorsorge, bei denen Selbstständige staatlich begünstigt werden können. Die einzige Ausnahme besteht hier bei Verträgen zur privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung, welche vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden.


Leistungen der Rürup Rente:

Die Leistungen der Rürup Rente können frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Hier wird die Leistung dann in Form einer lebenslangen Rente (auch Leibrente genannt), ausgezahlt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. betrieblichen Altersvorsorge müssen derzeit bei der Rüruprente keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder Pflegeversicherung gezahlt werden.


Steuerliche Aspekte der Rürup Rente:

Bis zum Jahr 2040 ist die Rente aus der Rüruprente nur zum Teil steuerpflichtig. 2008 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rüruprente 56 Prozent. Bis 2020 erhöht sich dieser steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um 2 Prozent. Nach 2020 dann jeweils um 1 Prozent. Ab dem Jahr 2040 ist die Rürup Rente dann komplett zu versteuern.

Die Beiträge zur Rürup Rente sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ausgehend von 60% Absetzbarkeit im Jahr 2005 steigt dieser Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozent bis zum Jahr 2025. Dann können 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden. Im Jahr 2008 beträgt der Satz beispielsweise 66 Prozent.

Allerdings ist der Höchstsatz auf 20.000 Euro im Jahr beschränkt. Bei Verheirateten beträgt der maximale Anteil, welcher als Sonderausgaben bei der Rürup Rente abgesetzt werden kann, 40.000 Euro im Jahr.


Besonderheiten der Rürup Rente:

Wie bereits eingangs erwähnt, kann die Rürup Rente nicht übertragen, beliehen oder verpfändet werden und wird bei einer Langzeitarbeitslosigkeit auch nicht dem Vermögen angerechnet. Desweiteren kann die Rüruprente auch nicht vererbt werden.

Damit im Falle eines Ablebens der versicherten Person die Hinterbliebenen versorgt werden können, kann eine zusätzliche Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Allerdings werden die Leistungen der Rürup Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn es sich bei den hinterbliebenen Personen um den Ehepartner und / oder um die kindergeldberechtigten Kinder handelt. Eingetragene Lebenspartner oder geschiedene Ehepartner sind von weiteren Leistungen ausgeschlossen.

Die Rüruprente kann auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden. Dies hat den Vorteil, vorausgesetzt, der Steuerfreibetrag zur Rürup Rente wurde nicht voll ausgeschöpft, dass die Beiträge zur Berufsunfähigkeit als Sonderausgbaen zur Rürup Rente steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings darf der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung maximal nur 49 Prozent des Gesamtbeitrags zur Rürup Rente betragen. Lohnenswert jedoch nur, wenn:

  • der allgemeine Freibetrag von 2.400 Euro im Jahr zur allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung weit überschritten wird
     
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung die gleiche Laufzeit haben soll, wie die Versicherung zur Rürup Rente

Ansonsten wird aufgrund der Flexibilität und gesonderten steuerlich nachteiligen Handhabe im Falle einer Berufsunfähigkeit (statt des Ertragsanteils wird die komplette Berufsunfähigkeitsrente besteuert), eine allgemeine seperate Berufsunfähgkeitsversicherung empfohlen.

Eine Versicherung zur Rüruprente kann nicht gekündigt werden, oder vorzeitig ausgezahlt werden. Desweiteren ist diese nicht kapitalisierbar. Das heißt die einzige Auszahlung ist nur in Form einer lebenslangen Rente möglich.


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